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   BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97   

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https://dejure.org/1997,6553
BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97 (https://dejure.org/1997,6553)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1997 - 4 StR 498/97 (https://dejure.org/1997,6553)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1997 - 4 StR 498/97 (https://dejure.org/1997,6553)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilerfolg einer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision; Tateinheit zwischen Freiheitsberaubung mit Todesfolge, Mord und einer vollendeten bzw. versuchten Vergewaltigung; Klammerwirkung der Freiheitsberaubung mit Todesfolge; Wegfall der verhängten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 211, § 239, § 177, § 52, § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86

    Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97
    Mit dem Wegfall der gegen den Angeklagten verhängten zeitigen Freiheitsstrafen entfällt aus Rechtsgründen auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung; das Gesetz läßt diese nicht zu, wenn - wie nunmehr hier - ausschließlich auf lebenslange Freiheitsstrafen erkannt ist (BGHSt 33, 398; 34, 138, 144, 145) [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86].
  • BGH, 26.03.1982 - 2 StR 700/81

    Erschießung - § 212, WaffenG, § 52 StGB, Dauerdelikt, Klammerwirkung,

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97
    Mit seiner Strafandrohung von drei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe wiegt es schwerer als die Vergewaltigung und verklammert daher in beiden Fällen den Mord mit dem Sexualdelikt zur Tateinheit (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 6 und 7).
  • BGH, 03.02.1984 - 4 StR 17/84

    Straftaten - Entführung - Minder Schwerer Fall - Vergewaltigung - Verminderte

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97
    Daran ändert sich auch nichts dadurch, daß sich das Landgericht mit der Möglichkeit, daß auch der Tatbestand des § 239 Abs. 3 Satz 1 StGB verwirklicht ist, in dem angefochtenen Urteil nicht auseinandergesetzt hat (vgl. BGH bei Holtz MDR 1982, 102; NStZ 1984, 262).
  • BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89

    Doppelverwertung bei Versuchsmilderung

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97
    Mit seiner Strafandrohung von drei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe wiegt es schwerer als die Vergewaltigung und verklammert daher in beiden Fällen den Mord mit dem Sexualdelikt zur Tateinheit (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 6 und 7).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 243/92

    Verurteilung wegen erpresserischen Menschenraubs und Geiselnahme - Ziel des

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97
    Mit seiner Strafandrohung von drei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe wiegt es schwerer als die Vergewaltigung und verklammert daher in beiden Fällen den Mord mit dem Sexualdelikt zur Tateinheit (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 6 und 7).
  • BGH, 27.04.1978 - 4 StR 143/78

    Tötung in Verdeckungsabsicht solange noch nicht alle die Strafverfolgung

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97
    Ausgehend von diesen Feststellungen hat sich der Angeklagte damit in beiden Fällen zugleich der Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§ 239 Abs. 3 Satz 1 StGB) schuldig gemacht; denn wenn der Täter einer Freiheitsberaubung sein Opfer vorsätzlich tötet, so ist dies eine diesem "während derselben widerfahrene Behandlung" im Sinne des § 239 Abs. 3 StGB jedenfalls dann, wenn - wie hier - zwischen der Freiheitsberaubung und der Tötungshandlung ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BGHSt 28, 18; BGH, Beschluß vom 24. September 1997 - 2 StR 443/97).
  • BGH, 24.09.1997 - 2 StR 443/97

    Verknüpfung von Jugendstrafe und Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97
    Ausgehend von diesen Feststellungen hat sich der Angeklagte damit in beiden Fällen zugleich der Freiheitsberaubung mit Todesfolge (§ 239 Abs. 3 Satz 1 StGB) schuldig gemacht; denn wenn der Täter einer Freiheitsberaubung sein Opfer vorsätzlich tötet, so ist dies eine diesem "während derselben widerfahrene Behandlung" im Sinne des § 239 Abs. 3 StGB jedenfalls dann, wenn - wie hier - zwischen der Freiheitsberaubung und der Tötungshandlung ein innerer Zusammenhang besteht (vgl. BGHSt 28, 18; BGH, Beschluß vom 24. September 1997 - 2 StR 443/97).
  • BGH, 17.12.1985 - 1 StR 564/85

    Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97
    Mit dem Wegfall der gegen den Angeklagten verhängten zeitigen Freiheitsstrafen entfällt aus Rechtsgründen auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung; das Gesetz läßt diese nicht zu, wenn - wie nunmehr hier - ausschließlich auf lebenslange Freiheitsstrafen erkannt ist (BGHSt 33, 398; 34, 138, 144, 145) [BGH 23.07.1986 - 3 StR 164/86].
  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88

    Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 06.11.1997 - 4 StR 498/97
    Mit seiner Strafandrohung von drei bis fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe wiegt es schwerer als die Vergewaltigung und verklammert daher in beiden Fällen den Mord mit dem Sexualdelikt zur Tateinheit (BGHSt 31, 29; BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 6 und 7).
  • LG Bielefeld, 17.11.2021 - 1 Ks 16/21
    Führt der Täter die Todesfolge nach § 239 Abs. 4 StGB vorsätzlich herbei, steht die Strafbarkeit in Tateinheit mit der Strafbarkeit nach § 212 Abs. 1 StGB (MüKoStGB/Wieck-Noodt, 4. Aufl. 2021, StGB § 239 Rn. 62), wenn wie hier zwischen der Freiheitsberaubung und der Tötungshandlung ein innerer Zusammenhang besteht (BGH, Beschl. v. 6.11.1997, 4 StR 498/97).
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